Philipp Weitkamp - Fairmittlung

Rechenbeispiel Ausgleichsabgabe

Ein Unternehmen beschäftigt 100 Mitarbeiter.
Daraus ergibt sich, dass 5 Schwerbehinderte (5%) beschäftigt sein müssen.

Für jeden unbesetzten Platz müssen ca. 3.000,00 € pro Jahr entrichtet werden.
In diesem Fall ergeben sich dann 3.000,00 € x 5 unbesetzte Plätze = 15.000,00 € pro Jahr.

Beispiel

Das Unternehmen kauft Ware für 37.500,00 € ein.

A) bisheriger LieferantB) WfbM Lieferant
Einkaufspreis €:37.500Einkaufspreis €:37.500
zzgl. Ausgleichsabgabe:15.000zzgl. Ausgleichsabgabe:0
total €:52.500total €:37.500

In dem Beispiel B) liegt der Lohnkostenanteil bei 80% = 30.000,00 €.

Entsprechend § 140 SGB IX können 50% von den Lohnkosten auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden = 15.000,00 €.

Somit entfällt die bisherige Zahlung der Ausgleichsabgabe in Höhe von 15.000,00 €.

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